Ehrenordnung | SG Selm

Ehrenordnung des SG Selm

Präambel

Der Verein ist auf das persönliche Engagement seiner Mitglieder bei der Erledigung seiner satzungsmäßigen Aufgaben angewiesen und lebt darüberhinaus insbesondere von Mitgliedern, die sich in besonderer Weise in die Vereinsarbeit einbringen, den Verein fördern, ihn in der Öffentlichkeit darstellen und /oder dem Verein viele Jahre angehören und so auf besondere Weise ihre Erfahrungen anderen Mitgliedern zugänglich machen und ein Beispiel für jüngere Mitglieder sind.

§ 1

Vereinsmitglieder, die sich in außergewöhnlich hohem Maße um den Verein im Sinne der Präambel verdient gemacht haben, können zu besonderen Anlässen durch den Vorstand geehrt werden. Darüber hinaus werden Vereinsmitglieder für langjährige Mitgliedschaft besonders geehrt.

§ 2

Sie erhalten

  • a) für 20jährige Zugehörigkeit zum Verein die silberne Vereinsnadel,
  • b) für 30jährige Zugehörigkeit zum Verein die goldene Vereinsnadel,
  • c) für 40jährige Zugehörigkeit zum Verein eine Ehrenurkunde, die vom Ersten Vorsitzenden handschriftlich zu unterzeichnen ist.

Für 50jährige Zugehörigkeit zum Verein oder wegen besonderer Verdienste kann Vereinsmitgliedern durch einstimmigen Beschluss des erweiterten Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte wie alle anderen Vereinsmitglieder. Sie zahlen den halben Jahresmitgliedsbeitrag (siehe auch § 2 der Beitragsordnung). Bei besonderen Veranstaltungen und Festen gebührt ihnen ein Ehrenplatz.

§ 3

Die erworbenen Mitgliedsjahre in den bisherigen Vereinen BV 1919 Selm e.V. und DJK Grün-Weiß 1928 Selm e.V. werden auf den neuen Verein Sportgemeinschaft Selm 2010 e.V. übertragen.

§ 4

Erwerben Nichtmitglieder besondere Verdienste für den Verein kann der Vorstand auch ihnen durch einstimmigen Beschluss die Ehrenmitgliedschaft verleihen.